Auf Grund der Nachfrage finde ich,
wir sollten unser Wissen dazu mal bündeln.
Grundsätzlich gelten gebrauchte Fahrzeuge (mehr als 6000 km gelaufen und älter als sechs Monate)
als Gebrauchsgut und benötigen nur eine Ausfuhrbescheinigung der Zulassungsstelle (in GB das V5C),
Zölle oder Vergleichssteuer werden nicht fällig.
Aber die Zulassung in Deutschland gilt als "Erstinverkehrbringung" und damit wird eine EU-Typgenehmigung,
ein CoC (Certificate of Conformity) oder Eine Vollabnahme nötig.
Also, mein Dekravertrauensmann hat mir das so erklärt:
Da die Kit-Cars keine EG-Typgenehmigung besitzen,
müssen diese Fahrzeuge eine Vollabnahme bekommen.
Nach dem Wegfall des 21'ger Gutachtens ende Aprill 09,
ist eine Zulassung nach EG-Richtlinie xy erforderlich.
(Ein Vergleichsgutachten zu schon Zugelassenen Kit-Cars ist nicht mehr möglich)
Dies bedeutet Beibringung von Abgasgutachten, Bremsgutachten, Vorbeifahrtgeräuschmessung,
Datenblätter, und, und, und...
Was nach seiner Einschätzung ein nicht von Erfolg gekröntes Unterfangen wäre...
Zu beachten ist auch, das alle Fahrzeuge die in Deutschland geltenden Abgasrichtlinien
des Jahres der ersten Zulassung erfüllen müssen!
Zum Trost gibt es ja Mittlerweile den Homologierten Westfield,
allerdings nicht mehr zum selber bauen, oder?
Allzeit knitterfreie Fahrt, wünscht der Gelmoore.
PS: Liebe Moderatoren, bitte Falsche Angaben berichtigen! Danke!